Anlageberatung, Schadensersatzanspruch, Verjährung

Urteile

01-11-2004
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren in drei Jahren Vertragliche Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. Diese Verjährungsfrist gilt selbst dann, wenn dem Anlageberater ein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist und dem Geschädigten daher auch deliktische Ansprüche zustehen.
Urteil des KG Berlin vom 11.03.2004 19 U 71/03 NJW 2004, 2755
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