Pflichtteil, Bestandsverzeichnis, Unterschrift

Urteile

01-09-2005
Pflichtteil: Bestandsverzeichnis muss nicht unterschrieben werden Ein Pflichtteilsberechtigter kann von dem oder den Erben die Erstellung eines privaten Bestandsverzeichnisses über den Nachlass verlangen, um die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs berechnen zu können. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Erbe jedoch nicht verpflichtet ist, das Verzeichnis zu unterschreiben. Das Gesetz sieht keine besondere Form für die Auskunftserteilung vor. Daher reicht die bloße Übermittlung des Bestandsverzichnisses durch einen Rechtsanwalt des Erben aus.
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.02.2005 5 U 3721/04 NJW-Spezial 2005, 254 NJW-RR 2005, 808
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