Rechtsschutzversicherung, Sammelklage

Urteile

01-11-2004
Rechtsschutzversicherung: keine Benachteiligung von Einzelkämpfern Insbesondere bei gescheiterten Vermögensanlagen gibt es oft eine ganze Reihe Geschädigter. Ein einzelner Betroffener darf jedoch von seiner Rechtsschutzversicherung nicht auf die kostengünstige Möglichkeit, sich einer so genannten Sammelklage anzuschließen, verwiesen werden. Begründung des Gerichts: Es ist nicht auszuschließen, dass bei einer individuellen Vertretung ein besserer Erfolg erzielt wird als bei einem gemeinsamen gerichtlichen Vorgehen.
Urteile des LG Coburg vom 30.07.2004 14 O 232/04 und 23 O 336/04 Handelsblatt vom 29.09.2004
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