Eheaufhebung, Zeugungsunfähigkeit, verheimlichte Sterilisation
Urteile
01-11-2004
Eheaufhebung wegen verheimlichter Sterilisation
Eine Ehe kann bei verheimlichter Sterilisation des Ehemanns wegen arglistiger Täuschung über eine persönliche Eigenschaft auf Antrag der Ehefrau aufgehoben werden. Dem steht auch ein trotz späterer Kenntnis von der Zeugungsunfähigkeit monatelanges Zusammenleben nicht entgegen, wenn sich die Ehefrau in dieser Zeit durchgehend, aber letztlich vergeblich bemüht hat, den Ehemann zu medizinischen Maßnahmen zu bewegen, seine Unfruchtbarkeit beheben zu lassen.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 02.06.2004
16 WF 110/04
NJW 2004, 2247
OLGR Stuttgart 2004, 325