Geschiedenenunterhalt, Zusammenleben, neuer Partner

Urteile

01-11-2004
Geschiedenenunterhalt: Zusammenleben mit neuem Partner Nimmt der neue Partner einer geschiedenen Frau praktisch die Stellung ihres bisherigen Ehemannes ein, indem er in das ehemalige Familienheim einzieht, an dem er Miteigentum von dem geschiedenen Ehemann erworben hat, und lebt er dort eheähnlich mit der geschiedenen Ehefrau zusammen, kann dies nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig bereits nach 18 Monaten zu einer Verwirkung deren Anspruch auf Geschiedenenunterhalt führen.
Urteil des OLG Schleswig vom 10.03.2004 15 UF 197/03 NJW Heft 25/2004, Seite X
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