haushaltsnahe Dienstleistung, Anerkennung, Barzahlung

Urteile

08-04-2009
Keine Anerkennung von Barzahlung einer haushaltsnahen Dienstleistung

Wer sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen will, sollte unbedingt auf die Art der Bezahlung achten. Die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs schließt die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG aus.
Urteil des BFH vom 20.11.2008
VI R 14/08
DStR 2009, 320
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