Lohnsteuer, Haftung, Geschäftsführer

Urteile

01-03-2005
Ausnahme von Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuerschulden GmbH-Geschäftsführer haften zwar grundsätzlich persönlich für die Lohnsteuerschulden der Gesellschaft. Eine Haftung scheidet jedoch dann aus, wenn der Geschäftsführer nicht durchgehend bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Lohnsteueranmeldung Vertretungsmacht und damit das Recht gehabt hat, namens der GmbH zu handeln. Urteil des BFH vom 24.08.2004 VII R 50/03 Pressemitteilung des BFH
Urteil des BFH vom 24.08.2004 VII R 50/03 Pressemitteilung des BFH
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich