Verkehrsunfall, Verletzung, Arbeitnehmer, Ersatzfahrer
Urteile
09-03-2009Durch einen unverschuldeten Unfall wurde der Fahrer eines Firmenfahrzeugs verletzt und fiel infolgedessen drei Wochen aus. Das Unternehmen stellte daraufhin für diesen Zeitraum einen Ersatzfahrer ein. Die hierfür angefallenen Lohnkosten verlangte es von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt. Diese weigerte sich zu zahlen.
Das Amtsgericht München beschränkte, soweit eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden konnte, die Ersatzpflicht der Versicherung auf die Erstattung der Behandlungs- und Lohnfortzahlungskosten des verletzten Fahrers. Hinsichtlich der Kosten für den Ersatzfahrer sah das Gericht jedoch keine Rechtsgrundlage. Eine eigene Rechtsgutverletzung des Unternehmens, die Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs sein konnte, war nicht ersichtlich. Auch ein sogenannter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kam wegen Fehlens einer betriebsbezogenen Handlung nicht in Betracht.
Urteil des BGH vom 14.10.2008
VI ZR 36/07
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