Werbung, Blickfang, Übertreibung, verdeckte Vergütung

Urteile

04-12-2008
Reißerische Werbung mit angeblich kostenloser Dienstleistung

Die Werbung eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen mit einer als Blickfang herausgestellten objektiv falschen Aussage ("Ein Leben lang gratis telefonieren") ist irreführend i.S.d. §§ 3, 5 UWG, auch wenn sie durch einen Zusatz in einer Fußnote richtig gestellt wird.
Beschluss des OLG Bremen vom 05.09.2008
2 W 48/08
OLGR Bremen 2008, 910
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