Kapitalanlage, Immobilie, Mietausfallrisiko, Falschberatung

Urteile

01-01-2008
Kapitalanlage: Falschberatung ?ber Mietausfallrisiko Ist zwischen dem Verk?ufer und dem K?ufer im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken ein Beratungsvertrag zustande gekommen, gen?gt der Verk?ufer seiner Beratungspflicht nicht schon dann, wenn er zwar die Funktionsweise eines Mietpoolvertrags erl?utert und dem K?ufer vor Augen f?hrt, dass sich im Falle von Leerst?nden der Ertrag s?mtlicher Mietpoolmitglieder mindert, er jedoch nicht darauf hinweist, dass in dem dem K?ufer vorgerechneten Mietertrag kein angemessenes Mietausfallrisiko einkalkuliert ist. Kann der Kapitalanleger danach Schadensersatz vom Verk?ufer verlangen, muss er sich durch das Anlagegesch?ft erzielte Steuervorteile nicht schadensmindernd anrechnen lassen, wenn er die Schadensersatzleistung wieder zu versteuern hat.
Urteil des BGH vom 30.11.2007 V ZR 284/06 BGHR 2008, 277 NJW 2008, 649
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