Arbeitsunfall, Unfallversicherung, Verletztenrente, Versagung, grobe Fahrl?ssigkeit

Urteile

01-01-2008
Arbeitsunfall: keine Verletztenrente bei grobem Verkehrsversto? Die gesetzliche Unfallversicherung kann Leistungen k?rzen oder verweigern, wenn ein Arbeitsunfall bei einer durch den Versicherten begangenen Straftat eintritt. So versagte das Bundessozialgericht einem Versicherten, der auf einer Fahrt zur Arbeit in grob fahrl?ssiger Weise vor einer Bergkuppe und einer Rechtskurve eine Fahrzeugkolonne ?berholt hatte und dabei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengesto?en war, die Zahlung der beantragten Verletztenrente.
Urteil des BSG vom 18.03.2008 B 2 U 1/07 Handelsblatt vom 26.03.2008
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