Erbschaft, Pflichtteilserg?nzungsanspruch, Haus?bertragung, Wohnrechtsvorbehalt

Urteile

01-01-2008
Pflichtteilserg?nzungsanspruch nach Haus?bertragung mit Wohnrechtsvorbehalt Insbesondere aus steuerlichen Gr?nden ?bertragen manche Eltern ihren Kindern bereits zu Lebzeiten das von ihnen bewohnte Einfamilienhaus und behalten sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht vor. Nach dem Tod eines Elternteils kann sich die Frage stellen, ob ein nicht als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteilserg?nzungsanspruch nach ? 2325 BGB geltend machen kann. Nach dieser Vorschrift kann ein Pflichtteilsberechtigter (u.a. Kinder, Ehegatte) verlangen, dass eine zu Lebzeiten des Erblassers gemachte Schenkung wertm??ig dem Erbe hinzugerechnet und damit der Pflichtteilsanspruch entsprechend erh?ht wird. Der Anspruch besteht nicht mehr, wenn zwischen Schenkung und Erbfall mindestens 10 Jahre vergangen sind. Hat der Erblasser sein Hausanwesen einem Dritten unentgeltlich zugewandt und sich lediglich ein Wohnrecht an einer der im Haus befindlichen Wohnungen einr?umen lassen, so ist die Schenkung mit dem Eigentums?bergang vollzogen. Die f?r den Pflichtteilserg?nzungsanspruch ma?gebliche Zehnjahresfrist beginnt demnach bereits mit der Haus?bertragung zu laufen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe weicht damit von der Rechtsauffassung einiger anderer Gerichte ab, wonach Schenkungen unter Wohnrechtsvorbehalt unabh?ngig vom Zeitpunkt stets erg?nzungspflichtig sind.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.01.2008 12 U 124/07 OLGR Karlsruhe 2008, 260
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