Unterhalt, Minderung, Fahrtkosten

Urteile

01-01-2008
Fahrtkosten f?r Besuch der Kinder mindern Unterhalt Der unterhaltspflichtige Elternteil ist berechtigt, die Fahrtkosten, die ihm im Rahmen seines Umgangsrechts durch monatliche Besuche bei seinen in gr??erer Entfernung (hier einfach ?ber 600 Kilometer) wohnenden Kindern entstehen, unterhaltsmindernd von seinem Einkommen abzuziehen, wenn die Aufwendungen weder aus dem Kindergeld noch aus anderen Mitteln, die den notwendigen Selbstbehalt ?bersteigen, getragen werden k?nnen.
Beschluss des OLG Bremen vom 23.10.2007 4 WF 155/07 OLGR Bremen 2007, 941 NJW Heft 9/2008, Seite VIII
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