Erbschaft, Erbausschlagung, Alleinerbe

Urteile

01-01-2008
Erbausschlagung durch pflichtteilsberechtigten Alleinerben Ist ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschr?nkt oder ist er mit einem Verm?chtnis oder einer Auflage beschwert, so gilt die Beschr?nkung oder die Beschwerung als nicht angeordnet, wenn der ihm hinterlassene Erbteil die H?lfte des gesetzlichen Erbteils nicht ?bersteigt. Ist der hinterlassene Erbteil gr??er, so kann der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil verlangen, wenn er den Erbteil ausschl?gt. Dies ist in ? 2306 Abs. 1 S. 2 BGB geregelt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wendet diese Vorschrift auch dann an, wenn der testamentarisch eingesetzte Erbe (hier Ehegatte) Alleinerbe ist. Auch dieser muss das Recht auf Ausschlagung haben, wenn er im Testament enthaltene Beschwerungen und Auflagen nicht hinnehmen will. Schl?gt der Alleinerbe das Erbe fristgerecht aus, kann er von dem an seine Stelle nachr?ckenden Ersatzerben Auskunft ?ber die H?he des Nachlasses und die Auszahlung des Pflichtteils verlangen.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 10.10.2007 7 U 114/07 NJW-Spezial 2008, 72 OLGR Karlsruhe 2008, 177
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