Erbschaft, Erbschaftssteuer , Steuernachzahlung, Doppelbelastung

Urteile

01-01-2008
Zul?ssige Doppelbelastung durch Erbschaftssteuer und Steuernachzahlung Ein Mann erbte ein betr?chtliches Verm?gen von seiner Gro?mutter. Bei einem Nachlass von 870.000 Euro war auch die Zahlung von 190.000 Euro Erbschaftssteuer noch zu verschmerzen. Jahre sp?ter kam das Finanzamt dahinter, dass die alte Dame Kapitaleink?nfte in betr?chtlicher H?he nicht versteuert hatte und forderte von dem Erben 230.000 Euro nach. Der beglich die Steuerschuld, wollte den Betrag aber als Nachlassverbindlichkeit gewertet sehen, um wenigstens einen Teil der gezahlten Erbschaftssteuer zur?ckzubekommen. Dies lehnte der Bundesfinanzhof mit der Begr?ndung ab, der Erbschaftssteuerbescheid sei l?ngst rechtskr?ftig geworden und k?nne daher nicht mehr abge?ndert werden. Der Enkel musste sich daher mit der Doppelbelastung von unver?nderter Erbschaftssteuer und Steuernachzahlung abfinden.
Urteil des BFH vom 14.11.2007 II R 3/06 Pressemitteilung des BFH
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