Zugewinnausgleich, Depotguthaben, Verschiebung, Ausland

Urteile

01-01-2008
Zugewinnausgleich: ungekl?rter Verbleib eines Depotguthabens Der anl?sslich einer Ehescheidung durchzuf?hrende Zugewinnausgleich der Eheleute ist durch Gegen?berstellung der jeweiligen End- und Anfangsverm?gen durchzuf?hren. Stichtag ist der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages. L?st ein Ehemann ein Wertpapierdepot auf, das sich noch ein Jahr vor dem Stichtag in seinem Verm?gen befand, und transferiert er das Guthaben auf ein ausl?ndisches Konto, ist davon auszugehen, dass der Verm?genstransfer in der Absicht erfolgte, die Ehefrau zu benachteiligen. Die Behauptung, das Guthaben auf dem ausl?ndischen Konto stamme nicht von dem Wertpapierdepot, sondern sei Geld, das er f?r Gesch?ftsfreunde dort "geparkt" habe, ist dann unbeachtlich, wenn der Ehegatte die Namen der Freunde nicht nennen kann oder will. In diesem Fall ist das Geld bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs dem Verm?gen des Ehemannes hinzuzurechnen.
Urteil des OLG D?sseldorf vom 28.11.2007 II-8 UF 94/07 ZR-Report online
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