Mietvertrag, Sch?nheitsreparaturen, Abgeltungsquote

Urteile

01-01-2008
Abgeltungsquote bei nicht durchgef?hrten Sch?nheitsreparaturen In einem Mietvertrag ?ber eine vom Vermieter in renoviertem Zustand ?berlassene Wohnung ist eine Formularklausel, die den Mieter bei Beendigung des Mietverh?ltnisses zur Zahlung eines Anteils an den Kosten f?r von ihm vorzunehmende, aber noch nicht f?llige Sch?nheitsreparaturen verpflichtet, inhaltlich nicht zu beanstanden, wenn sie eine Ber?cksichtigung des tats?chlichen Erhaltungszustands der Wohnung in der Weise erm?glicht, dass f?r die Berechnung der Quote das Verh?ltnis zwischen der Mietdauer seit Durchf?hrung der letzten Sch?nheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchf?hrung der letzten Sch?nheitsreparaturen ma?geblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung des Mietverh?ltnisses aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf best?nde. Letztlich hielt der Bundesgerichtshof die hier vereinbarte Klausel jedoch wegen eines Versto?es gegen das Transparenzgebot f?r unwirksam. Danach stellt es eine unzul?ssige unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn der Wortlaut nicht eindeutig erkennen l?sst, dass die Abgeltungsquote in dieser Art und Weise zu berechnen ist, sondern dem Vermieter die M?glichkeit gibt, den Mieter aufgrund einer anderen Berechnungsweise, die ebenfalls vom Wortlaut der Klausel gedeckt ist, auf eine unangemessen hohe Quote in Anspruch zu nehmen.
Urteil des BGH vom 26.09.2007 VIII ZR 143/06 BGHR 2008, 7 RdW 2008, 57
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