Wasserkosten, Kostenverteilung, Verteilungsschl?ssel

Urteile

01-01-2008
Umlageberechnung f?r Wasserkosten Der Vermieter ist zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch zumindest so lange nicht verpflichtet, wie nicht alle Mietwohnungen eines Geb?udes mit Wasserz?hlern ausgestattet sind. Legt der Vermieter von Wohnraum in Ermangelung von Wasserz?hlern die Kosten der Wasserversorgung und Entw?sserung nach dem Anteil der Wohnfl?che um, gen?gen blo?e Zweifel des Mieters an der Billigkeit dieses Ma?stabs nicht, um eine ?nderung des Umlageschl?ssels zu rechtfertigen. Der Mieter muss vielmehr eine unsachgem??e Kostenverteilung anhand konkreter Berechnungen nachweisen.
Urteil des BGH vom 12.03.2008 VIII ZR 188/07 EBE/BGH 2008, 154
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