Abfindung, Zahlung, R?ckforderung, Quittung, Beweispflicht

Urteile

01-01-2008
R?ckzahlungsanspruch trotz fehlender Quittung Ein Mann beabsichtigte, eine Immobilie zu erwerben, in der sich eine vermietete Wohnung befand, die er selbst beziehen wollte. Er schloss daher mit dem derzeitigen Mieter eine schriftliche Vereinbarung, wonach er diesem f?r die vorzeitige R?umung seiner Wohnung "8.000 EUR in bar zahlt" und im Falle der vorzeitigen Aush?ndigung des Betrages die "gezahlten 8.000 zur?ckerstattet werden", falls der Kaufvertrag ?ber das Grundst?ck nicht zustande kommt oder nachtr?glich scheitert. Als der Kauf platzte, verlangte der verhinderte Eigent?mer die 8.000 Euro von dem Mieter zur?ck. Dieser behauptete, nie eine Zahlung erhalten zu haben. Das Brandenburgische Oberlandesgericht gab der Klage des "K?ufers" statt, obwohl die getroffene Vereinbarung keine Quittung als Beweis f?r die tats?chliche Zahlung dieses Geldbetrages darstellte. Das Gericht ma? der Formulierung "gezahlte 8.000 EUR" eine gewisse Indizwirkung dahingehend bei, dass der Betrag tats?chlich geflossen war. Zudem erschien es wahrscheinlicher, dass sich der Mieter das Fehlen einer Quittung zunutze machen wollte, als dass der "K?ufer" eine Klage auf R?ckzahlung eines Geldbetrages, den er zudem nachweislich zeitnah zu der Vereinbarung von seinem Konto abgehoben hatte, erhebt, den er nie gezahlt hat. Obwohl er nicht im Besitz einer aussagekr?ftigen Quittung war, wurde dem verhinderten K?ufer der eingeklagte Betrag schlie?lich zugesprochen.
Urteil des OLG Brandenburg vom 20.11.2007 11 U 122/07 Pressemitteilung des OLG Brandenburg
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich