Mietvertrag, Mieterbeitritt, Vermieterzustimmung

Urteile

01-01-2008
Formlose Zustimmung zu Mieterbeitritt Ein Mietvertrag, der l?nger als ein Jahr abgeschlossen wird, bedarf der Schriftform (? 550 BGB). Zieht die Lebensgef?hrtin des Mieters mit in die Wohnung ein, liegt ein wirksamer Beitritt in den Mietvertrag vor, wenn die Frau mit dem Vermieter eine entsprechende schriftliche Vereinbarung abschlie?t und der Mieter dem zustimmt. F?r diese Zustimmung reicht f?r das Oberlandesgericht Celle auch eine m?ndliche Erkl?rung aus.
Beschluss des OLG Celle vom 27.11.2007 2 W 116/07 OLGR Celle 2008, 142 RdW Heft 5/2008, Seite III
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