Tiefgaragenstellplatz, Stellplatzmiete, K?ndigung, SUV

Urteile

01-01-2008
"SUV" zu gro? f?r Tiefgaragenstellplatz Der Besitzer eines Porsche Cayenne mietete einen Tiefgaragenstellplatz zu einem monatlichen Mietpreis von 115 Euro. Bereits f?nf Tage sp?ter k?ndigte der Mieter den Vertrag fristlos. Miete zahlte er keine. Daraufhin ging der Vermieter vor Gericht und verlangte den ausstehenden Mietzins von zu diesem Zeitpunkt insgesamt 460 Euro. Der Porsche-Fahrer wandte ein, sein Fahrzeug habe eine Breite von 193 cm und passe nicht auf den Stellplatz. Der zust?ndige Richter des Amtsgerichts M?nchen gab dem Vermieter Recht und verurteilte den Mieter zur Zahlung des Mietzinses. F?r das Gericht spielte es keine Rolle, ob der "SUV" tats?chlich - wie vom Vermieter behauptet - durch R?ckw?rtseinparken auf den Parkplatz gepasst h?tte und ob der Vermieter - wie vom Mieter vorgebracht - vor Vertragsschluss erkl?rt hatte, ein Abstellen des Fahrzeugs sei m?glich. Selbst in diesem Fall stellt es eine grobe Fahrl?ssigkeit seitens des Mieters dar, wenn er sich auf eine solche ?u?erung verl?sst, ohne selbst die Geeignetheit des Stellplatzes zu ?berpr?fen. Bei einem Fahrzeug mit derart ?berdurchschnittlichen Abmessungen h?tte er den Tiefgaragenplatz vor Abschluss des Vertrags selbst in Augenschein nehmen m?ssen.
Urteil des AG M?nchen vom 19.07.2007 423 C 11099/07 Justiz Bayern online
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