Rauchen, Mieter, Schadensersatz

Urteile

01-01-2008
BGH zu den Folgen exzessiven Rauchens in Mietwohnung Exzessives Rauchen in einer Wohnung kann dann ?ber den vertragsgem??en Gebrauch der Mietsache hinausgehen und daher eine Schadensersatzpflicht des Mieters begr?nden, wenn sich die hierdurch verursachten Verschlechterungen der Wohnung nicht mehr durch ?bliche Sch?nheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern dar?ber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten notwendig werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Abschlagen des Putzes oder Herausrei?en der B?den, um die mit ?blichen Ma?nahmen nicht mehr zu beseitigenden Geruchsr?ckst?nde aus der Wohnung herauszubringen. Eine Schadensersatzpflicht besteht auch dann, wenn der Mieter mangels (wirksamer) Vereinbarung ?berhaupt nicht zur Durchf?hrung von Sch?nheitsreparaturen verpflichtet ist. Lassen sich die vom Vermieter behaupteten Spuren des Tabakkonsums des Mieters durch "normale" Sch?nheitsreparaturen wie Tapezieren und Anstreichen beheben, kann der Vermieter keinen Schadensersatz verlangen.
Urteil des BGH vom 05.03.2008 VIII ZR 37/07 WoM 2008, 213 NWB 2008, 1630
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