Unfall, Radfahrer, Vorfahrtsverletzung

Urteile

01-01-2008
Vorfahrtsverletzung durch Radfahrer Ein Radfahrer ?bersah das auf dem von ihm befahrenen Radweg vor einer kreuzenden Stra?e angebrachte "Vorfahrt beachten"-Schild und kollidierte dabei mit einem Pkw. Das Oberlandesgericht K?ln verneinte ein Mitverschulden des Autofahrers. Auch eine Mithaftung unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr schied angesichts des erheblichen Verschuldens des Radlers aus. Des Weiteren spielte es f?r das Gericht keine Rolle, dass die Autofahrer 20 Meter vor der Einm?ndung mit dem Verkehrsschild "Radfahrer kreuzen" auf die Gefahrenlage hingewiesen wurden. Auf der Stra?e fahrende Verkehrsteilnehmer d?rfen trotzdem darauf vertrauen, dass ihr Vorfahrtsrecht beachtet wird.
Urteil des OLG K?ln vom 29.08.2007 20 U 107/07 NJW-Spezial 2008, 107
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