Kindesunterhalt, Studium, Auskunft, Verwirkung

Urteile

01-03-2005
Kindesunterhalt: verweigerte Auskunft über ordnungsgemäßen Studiengang Wechselt ein Student, der von einem Elternteil Ausbildungsunterhalt erhält, nach drei Semestern Jurastudium in den Fachbereich Sozialpädagogik, hat der Unterhaltspflichtige einen Anspruch auf Auskunft über die Ordnungsmäßigkeit des Studienganges. Verweigert der Berechtigte entsprechende Erklärungen über den Ausbildungsverlauf, kann er nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm seinen Unterhaltsanspruch verlieren.
Beschluss des OLG Hamm vom 12.07.2004 1 WF 178/04 ZAP EN-Nr. 822/2004 ZFE 2004, 378
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