Autoreparatur, M?ngelanspruch, Verj?hrung

Urteile

01-01-2008
Verj?hrung von M?ngelanspr?chen aus einer Autoreparatur M?ngelanspr?che aus einer Autoreparatur verj?hren stets binnen zwei Jahren, wobei die Verj?hrung nicht mit dem Schluss des Jahres, sondern mit der Abnahme, also der vorbehaltlosen Entgegennahme des Fahrzeuges beginnt. Auf die Kenntnis oder das Kennenm?ssen der den Anspruch begr?ndenden Umst?nde und der Person des Schuldners kommt es f?r den Lauf der Verj?hrungsfrist nicht an.
Urteil des OLG Koblenz vom 20.12.2007 5 U 906/07 NJW Heft 5/2008, Seite XII
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