Radarwarnger?t, Verbot, Sicherstellung

Urteile

01-01-2008
Sicherstellung eines nicht betriebsbereiten Radarwarnger?ts Der Betrieb von Radarwarnger?ten ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass in einen Pkw ein solches Ger?t eingebaut ist, darf es von der Polizei auch dann sichergestellt und zerst?rt werden, wenn der Radarwarner wegen eines fehlenden Adapterkabels gar nicht betriebsbereit war.
Beschluss des VHG M?nchen vom 13.11.2007 4 ZB 07.1970 DAR 2008, 103
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