Falschparken, Privatgrund, Abschleppkosten, Anwaltsgeb?hren

Urteile

01-01-2008
Erstattung von Anwaltsgeb?hren nach Falschparken L?sst der Inhaber eines Kfz-Stellplatzes ein dort unbefugt parkendes Fahrzeug abschleppen, ist der Halter des falsch parkenden Wagens nicht nur zur Erstattung der Abschleppkosten verpflichtet, sondern er hat auch die Geb?hren des eingeschalteten Anwalts zu erstatten, der in einem Schreiben die Kostenerstattung geltend gemacht und den Falschparker zur Unterlassung weiterer Zuwiderhandlungen aufgefordert hat.
Urteil des AG Augsburg vom 20.12.2007 22 C 5276/07 DAR 2008, 91
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