Unfall, Autobahn, Einfahren, Beschleunigungsstreifen, Vorfahrtsverletzung

Urteile

01-01-2008
Kollision nach Einfahren in BAB Ein in eine Autobahn einfahrender Verkehrsteilnehmer hat dem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt zu gew?hren. Er muss dazu den Verkehr auf der Autobahn beobachten und den Beschleunigungsstreifen so ausnutzen, dass ihm ein entsprechender Kontrollblick m?glich ist. Der bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer darf auf die Beachtung seiner Vorfahrt vertrauen. Der Einfahrende darf daher nicht davon ausgehen, dass ihn die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn einf?deln lassen. Kommt es in einem unmittelbaren r?umlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Einfahrvorgang zu einem Unfall, ist in der Regel von einer schuldhaften Vorfahrtsverletzung auszugehen mit der Folge, dass der Einfahrende den gesamten Schaden zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten kommt nur dann in Betracht, wenn dieser den Unfall h?tte vermeiden k?nnen. Dies muss der Wartepflichtige beweisen.
Urteil des KG Berlin vom 14.06.2007 12 U 98/06 KGR Berlin 2008, 284
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich