Gebrauchtwagenkauf, Unfallschaden, Bagatellschaden

Urteile

01-01-2008
Gebrauchtwagenkauf: kein Unfallwagen bei mehreren Bagatellsch?den Wurde in einem Kaufvertrag ?ber einen Gebrauchtwagen vereinbart, dass das Fahrzeug keine Unfallsch?den aufweist, bedeutet dies nach Ansicht der Gerichte, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Bei sogenannten Bagatellsch?den besteht hingegen keine Hinweispflicht des Verk?ufers. Ein Gebrauchtfahrzeug ist auch nicht schon deshalb als Unfallfahrzeug anzusehen, weil es mehrere reparierte Blech- oder Einfachsch?den (beim Parken entstandene Kratzer, Schrammen, Streifsch?den und geringf?gige Blechsch?den) aufweist, die jeweils als geringf?gig und damit als Bagatellsch?den einzustufen sind.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.08.2007 7 U 111/07 OLGR Karlsruhe 2007, 1011
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