Hundehalter, Haftung, Verkehrsunfall

Urteile

01-01-2008
Hundehalter haftet f?r Losrei?en des angeleinten Hundes Eine 13-J?hrige f?hrte den Hund eines Bekannten auf einem Radweg entlang der Bundesstra?e aus, als sich der angeleinte Vierbeiner unvermittelt losriss und auf die Fahrbahn lief. Der Hund und das ihm hinterher laufende M?dchen zwangen einen Autofahrer zum pl?tzlichen Ausweichen nach links. Dabei kollidierte er mit einem anderen Pkw. Der verungl?ckte Fahrer verklagte den Hundehalter auf Ersatz des entstandenen Blechschadens von rund 5.000 Euro. Das Landgericht Coburg best?tigte dem Autofahrer, er habe sich v?llig korrekt verhalten und mit seiner schnellen Reaktion Schlimmeres verhindert. Damit, dass sich der Hund losrei?t und pl?tzlich auf die Stra?e l?uft, musste er nicht rechnen. Ihm war daher auch kein Mitverschulden anzulasten. Der Hundehalter bzw. dessen Versicherung musste den gesamten Schaden ersetzen.
Urteil des LG Coburg vom 28.09.2007 22 O 283/07 Justiz Bayern online
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