Lkw-Unfall, Verkehrssicherheit, Bremsen, Arbeitgeberhaftung

Urteile

01-01-2008
Chef haftet f?r Unfall mit verkehrsunsicherem Lkw Im Juni 2004 verunfallte der Sattelschlepper eines gr??eren Speditionsunternehmens. Der Fahrer des Fahrzeugs verlor im niederl?ndischen Kerkrade auf einer inner?rtlichen Stra?e bei 6,8 Prozent Gef?lle die Kontrolle ?ber das Fahrzeug, weil die Bremsen insgesamt versagten, und fuhr in einen Supermarkt. Dabei fanden sowohl der Fahrer als auch zwei Personen in dem Supermarkt den Tod. Die Bremsprobleme an der Zugmaschine waren in der Firma bekannt. Eine Woche vor dem t?dlichen Unfall hatte der leitende Mitarbeiter der firmeneigenen Kfz-Werkstatt den Juniorchef der Firma nach einer von ihm durchgef?hrten Bremsprobe auf den desolaten Zustand der Bremsen hingewiesen und dabei ge?u?ert, das Fahrzeug sei nicht mehr beherrschbar, damit k?nne nicht mehr gefahren werden. Der Juniorchef lie? sich darauf jedoch nicht ein, sondern bestand darauf, dass der Fahrer die vorgesehenen Fahrten weiter durchf?hrte. Aufgrund dieses Sachverhalts verurteilte das Landgericht den Juniorchef wegen fahrl?ssiger T?tung zu einer Bew?hrungsstrafe. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun als offensichtlich unbegr?ndet verworfen.
Beschluss des BGH vom 06.03.2008 4 StR 669/07 Pressemitteilung des BGH
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