Gerichtsverhandlung, Zeuge, Nichterscheinen, Entschuldigung, Ordnungsgeld

Urteile

01-01-2008
Unentschuldigtes Nichterscheinen eines Zeugen Erscheint ein Zeuge trotz ordnungsgem??er Ladung nicht zu einem Verhandlungstermin vor dem Finanzgericht, kann dieses ein Ordnungsgeld gegen den Zeugen verh?ngen. Die Zeugnispflicht geht grunds?tzlich anderen privaten und beruflichen Pflichten vor. Daher reichen Terminprobleme und -?berschneidungen in der Regel nicht als Entschuldigung aus. Ebenso verwarf der Bundesfinanzhof den Einwand des Zeugen, er sei ohnehin krankheitsbedingt nicht reisef?hig gewesen. Nachtr?glich vorgebrachte Entschuldigungsgr?nde k?nnen nicht ber?cksichtigt werden, wenn sie schon im Vorfeld des Termins h?tten geltend gemacht werden k?nnen. Das gilt auch f?r die sp?ter angegebene Erkrankung, die der Zeuge in seiner ersten Mitteilung an das Gericht nicht erw?hnt hatte.
Beschluss des BFH vom 09.07.2007 I B 55/07 RdW 2008, 118
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