Eigentumswohnung, Teilungserkl?rung, Kleingewerbe

Urteile

01-01-2008
Gericht gestattet Kleingewerbe in Wohnungseigentum In der Teilungserkl?rung (Gemeinschaftsordnung) eines gro?en Wohn- und Gesch?ftshauses war geregelt, dass das Wohnungseigentum ... und das Teileigentum ... zu Wohnzwecken und zur Aus?bung einer freiberuflichen T?tigkeit benutzt werden d?rfen, soweit dies beh?rdlich zul?ssig ist. Das Oberlandesgericht D?sseldorf legte diese Zweckbestimmung sehr gro?z?gig aus und gestattete einem Wohnungseigent?mer, die R?ume zum Betrieb einer "Digital-Druckerei" zu vermieten. Die Zweckbestimmung mit der Formulierung "Aus?bung einer freiberuflichen T?tigkeit" ist nach Auffassung des Gerichts weit zu fassen und geht ?ber eine Nutzung als "B?ro" oder 2Praxis" hinaus. Als freiberufliche T?tigkeit wird nicht nur die Berufsaus?bung eines Arztes oder Anwalts, sondern auch eines Architekten oder Maklers verstanden. Daher k?nnen auch Kleinbetriebe, die keine weitergehende St?rungen als die genannten Berufsgruppen verursachen, noch als zul?ssige Nutzung angesehen werden. Hier handelte es sich nicht um eine Druckerei im herk?mmlichen Sinn. Der Mieter ?bte seine T?tigkeit im Wesentlichen allein aus. Dabei gelangten keine Rotations- oder sonstigen Gro?druckmaschinen zum Einsatz, sondern lediglich Digitaldrucker und eine Vervielf?ltigungsdruckmaschine f?r ein kleineres Druckformat. F?r Kunden waren die Gesch?ftsr?ume werkt?glich in der Zeit von 10 Uhr bis 17 Uhr zug?nglich. Die Eigent?mergemeinschaft konnte daher die Vermietung nicht verhindern.
Beschluss des OLG D?sseldorf vom 14.11.2007 I-3 Wx 40/07 OLGR D?sseldorf 2008, 205
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