Umsatzsteuer, Bauvertrag, K?ndigung, Teilleistung

Urteile

01-01-2008
Umsatzsteuer bei vorzeitiger Vertragsk?ndigung Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bringt Klarheit in einer f?r die baurechtliche Prozesspraxis wichtigen Frage. Dabei handelt es sich darum, ob bei einer vorzeitigen K?ndigung ohne wichtigen Grund gem?? ? 649 BGB (nahezu wortgleich ? 8 Nr. 1 VOB/B) auf den Teil der Verg?tung, der auf die nicht erbrachten Leistungsteile entf?llt, vom Unternehmer Mehrwertsteuer berechnet werden muss. Die Karlsruher Richter w?hlten eine differenzierte L?sung. Der Auftragnehmer muss streng nach erbrachten und noch nicht erbrachten Leistungen abrechnen. Umsatzsteuer f?llt nur f?r die erbrachten Arbeiten an.
Vers?umnisurteil des BGH vom 22.11.2007 VII ZR 83/05 BGHR 2008, 318
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