Werkvertrag, Handwerkerleistung, Mangel, fehlerhafte Vorleistung

Urteile

01-01-2008
M?ngelhaftung bei fehlerhafter Vorleistung Der Bundesgerichtshof hat zu einer wichtigen Frage des Werkvertragsrechts eine Grundsatzentscheidung erlassen. Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit einer Handwerkerleistung auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers, wird der Handwerker nur dann von seiner M?ngelhaftung frei, wenn er seine Pr?fungs- und Hinweispflicht erf?llt hat. F?r die Erf?llung dieser Pflicht tr?gt er die Darlegungs- und Beweislast. Im entschiedenen Fall ging es um die M?ngelhaftung eines Installateurs f?r eine Heizungsanlage, die deshalb nicht funktionierte, weil das von einem anderen Unternehmer errichtete Blockheizkraftwerk keine ausreichende W?rme erzeugte. Ob der Heizungsinstallateur seiner Pr?fungs- und Hinweispflicht nachgekommen ist, hat nun die Vorinstanz zu pr?fen.
Urteil des BGH vom 08.11.2007 VII ZR 183/05 BGHR 2008, 174 NJW-Spezial 2008, 77
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