Stra?enumbenennung, Anlieger, Klagebefugnis

Urteile

01-01-2008
Klagerecht eines Betriebs gegen Stra?enumbenennung Die Umbenennung einer Stra?e kann insbesondere f?r gewerbliche Anlieger ?u?erst nachteilige Folgen haben. So m?ssen beispielsweise Kunden benachrichtigt und Prospekte neu gedruckt werden. Au?erdem ist mit fehlgeleiteten Postlieferungen zu rechnen. Bei Entscheidung ?ber die Umbenennung einer Stra?e sind daher neben dem ?ffentlichen Interesse auch die Belange der betroffenen Anlieger zu ber?cksichtigen. Diesen muss somit auch ein eigenes Klagerecht gegen die Entscheidung der Kommune zustehen. Bei der Interessensabw?gung ist allerdings auch zu ber?cksichtigen, ob einem betroffenen Betrieb ein l?ngerer Anpassungszeitraum zur Verf?gung stand, w?hrend dessen er die Umstellungsarbeiten weitestgehend mit dem vorhandenen Personal bew?ltigen konnte.
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2007 15 B 1517/07 WoM 2008, 37
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