Fernabsatzvertrag, Widerrufsrecht, Belehrungspflicht, Gewerbetreibender

Urteile

01-01-2008
Belehrungspflicht auch bei Verkauf an Gewerbetreibende Nach ? 312c BGB m?ssen gewerbliche Verk?ufer den Verbraucher bei sogenannten Fernabsatzvertr?gen (insb. Verkauf ?ber Internet) klar und unmissverst?ndlich ?ber sein Widerrufsrecht belehren. Die Notwendigkeit der Belehrungspflicht entf?llt nicht dadurch, dass ein Onlineh?ndler auf seiner Seite den Hinweis aufnimmt "Wir verkaufen ausschlie?lich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen". Zwar gelten die hier ma?geblichen Verbraucherschutzregelungen nicht f?r den Kauf durch Unternehmer. Aus der genannten Klausel kann jedoch nicht zwingend geschlossen werden, dass im Einzelfall nicht doch auch an Verbraucher verkauft wird, mit der Folge, dass die n?tigen Widerrufsbelehrungen nicht entfallen k?nnen. Dies gilt erst recht, wenn der Hinweis, nur an Gewerbetreibende liefern zu wollen, nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Unterbleibt die Belehrung, handelt der Anbieter wettbewerbswidrig. Hinweis: Im Zweifel sollte daher vorsorglich auf einer Angebotsseite stets ?ber das Widerrufsrecht belehrt werden. Nach den Allgemeinen Gesch?ftsbedingungen von eBay, wo der hier beklagte H?ndler seine Waren anbot, ist dies ohnehin ausnahmslos vorgeschrieben.
Urteil des OLG Hamm vom 28.02.2008 4 U 196/07 JurPC Web-Dok. 75/2008
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