Markenrechtsverletzung, Post, Kennzeichnungskraft

Urteile

01-01-2008
Keine Markenrechtsverletzung durch "Deutsche City Post" Die Bezeichnung "Deutsche City Post" f?r ein Unternehmen, das Postzustellerdienstleistungen anbietet, ist gegen?ber der Marke "Post" nicht verwechslungsf?hig. Wegen der neben der Marke "Post" rein beschreibenden Bedeutung des Wortes "Post" als Dienstleistung kommt dem Begriff keine gesteigerte Kennzeichnungskraft zu.
Beschluss des OLG N?rnberg vom 17.09.2007 3 U 196/07 GRUR-RR 2008, 55
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