Internethandel, Waschmaschine, Schleuderwirkungsklasse

Urteile

01-01-2008
Auch Internethandel muss "Schleuderwirkungsklasse" angeben Nach den geltenden europarechtlichen Vorgaben m?ssen Einzelh?ndler beim Angebot von Waschmaschinen auf die so genannte Schleuderwirkungsklasse "Schleuderwirkung auf einer Skala A (besser) bis G (schlechter)" hinweisen. Dies ist f?r den Energieverbrauch eines anschlie?end eingesetzten W?schetrockners von erheblicher Bedeutung. Je h?her die Schleuderwirkung der eingesetzten Waschmaschine, desto weniger Energie verbraucht der Trockner. An diese Hinweispflicht muss sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auch der Internethandel halten. Unterl?sst ein H?ndler den Hinweis kann er auf Unterlassung verklagt werden.
Urteil des OLG Hamm vom 11.03.2008 4 U 193/07 Pressemitteilung des OLG Hamm
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