Wildunfall, überhöhte Geschwindigkeit, Haftung

Urteile

01-03-2005
Wildunfall bei überhöhter Geschwindigkeit Ein Autofahrer, der nachts in einem Waldgebiet bei erlaubten 70 km/h mit 80 km/h fährt und dabei mit einer Gruppe Wildschweinen kollidiert, haftet alleine für den entstandenen Schaden. Auch wenn hier kein Warnschild auf einen möglichen Wildwechsel hinwies, durfte der Autofahrer nicht mit dieser hohen Geschwindigkeit fahren, zumal er wegen ständigen Gegenverkehrs nur das Abblendlicht einschalten konnte.
Urteil des OLG Celle vom 29.04.2004 14 U 214/03 MDR 2004, 1352 OLGR Celle 2004, 414
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