Unfallhaftung, Sattelzug, Ausscheren

Urteile

01-03-2005
Unfallhaftung bei ausscherendem Sattelzug Biegt der Fahrer eines mit 17 Metern überlangen Sattelzuges nach links ab und kann er dabei nach dem Einschwenken den nachfolgenden Verkehr nicht mehr beobachten, muss er notfalls anhalten und das Aufleuchten des Linksabbiegerpfeils abwarten, um sicher zu gehen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer mehr an dem Sattelzug vorbeifahren. Missachtet der Fahrer diese erhöhte Sorgfaltspflicht, trifft ihn bei einer Kollision mit einem nachfolgenden, rechts an dem Lkw vorbeifahrenden Pkw die alleinige Haftung.
Urteil des KG Berlin vom 19.04.2004 12 U 325/02 MDR 2004, 1113 KGR Berlin 2004, 457
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