Kindergeld, Auslandsstudium

Urteile

01-04-2008
Kindergeld für im Ausland studierendes Kind Anspruch auf Kindergeld haben nur Eltern, deren Kinder einen Wohnsitz in Deutschland, einem EU-Land oder in einem zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Staat (Norwegen, Island, Liechtenstein) haben. Befindet sich ein in einem anderen Land studierendes Kind weniger als 5 Monate im Jahr zu Hause, verlieren die Eltern ihren Kindergeldanspruch. Der Aufenthalt bei den Eltern muss daher deutlich über gelegentliche Besuche hinausgehen.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 12.11.2007 6 K 328/07 Pressemitteilung des FG Baden-Württemberg
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