Eigentumswohnung, Störung, Mitbewohner, Mietausfallschaden

Urteile

01-04-2008
Wohnungseigentümer haftet für ausfälligen Lebensgefährten Die Bewohner einer Eigentumswohnanlage sahen sich ständig den Schikanen und Beleidigungen durch den Lebensgefährten einer Wohnungseigentümerin ausgesetzt. Als die Frau trotz Aufforderung durch die Eigentümerversammlung den unerträglichen Zustand nicht abstellte, zog der besonders betroffene Mieter der darunter gelegenen Wohnung aus. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass dem Wohnungseigentümer, dessen Mieter wegen derartiger Missstände die Miete mindert oder gar auszieht, von dem Wohnungseigentümer, von dessen Mitbewohner die dauerhaften und massiven Verbalattacken und Belästigungen ausgehen, den dadurch entstandenen Mietausfallschaden verlangen kann.
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 04.04.2007 5 W 2/07 NJW 2008, 80
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich