Eigentumswohng, Gartenanteil, Abstandsregelung

Urteile

01-03-2008
Nachbarrecht gilt für benachbarte Gartenanteile Haben Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie räumlich abgegrenzte Teile des gemeinschaftlichen Grundstücks allein, also unter Ausschluss der übrigen Eigentümer, als Garten nutzen dürfen, können auf das dadurch entstandene nachbarliche Verhältnis die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts entsprechend angewendet werden. Dies gilt u. a. für die Vorschriften über die Grenzabstände bei der Bepflanzung unmittelbar benachbarter, hier durch einen Zaun abgetrennter Gartenteile.
Urteil des BGH vom 28.09.2007 V ZR 276/06 NJW 2007, 3636 BGHR 2008, 16
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