Mietwagen, Vermietungszweck, Eintragung

Urteile

01-03-2008
Überlassung eines nicht eingetragenen Mietwagens Wer Fahrzeuge gewerblich vermietet, muss als Vermietungszweck "Selbstfahrermietfahrzeug" im Fahrzeugschein eintragen lassen. Ansonsten verstößt er gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (§ 6 IV Br. 2 FZV) und handelt damit wettbewerbswidrig. Dies gilt nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin auch bei einer unentgeltlichen Überlassung eines Kundenersatzwagens durch einen Fahrzeugreparaturbetrieb.
Beschluss des KG Berlin vom 16.03.2007 5 W 66/07 NJW Heft 49/2007, Seite VIII GRUR-RR 2007, 400
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