Sozailhilfe, ALG II, Versicherungsbeiträge
Urteile
01-01-2008
Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen minderjähriger Hilfebedürftiger
Bei der Berechnung des Einkommens Minderjähriger, die in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen Hilfebedürftigen leben, ist nach einem Urteil des Sozialgerichts Hamburg keine Versicherungspauschale abzuziehen. Allerdings können nachgewiesene Beiträge für bereits bestehende Versicherungen, die speziell für den Minderjährigen abgeschlossen wurden, dann abgesetzt werden, wenn sie nach Grund und Höhe angemessen sind.
Urteil des SG Hamburg vom 20.08.2007
S 56 AS 1137/06
Pressemitteilung des SG Hamburg