Werbungskosten, Deutschkurs, Sprachkurs

Urteile

01-01-2008
Deutschkurs für Ausländer nicht absetzbar Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören - so der Bundesfinanzhof - in der Regel auch dann zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.
Urteil des BFH vom 15.03.2007 VI R 14/04 ZAP EN-Nr. 563/2007
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