Kommune, Konkurrenztätigkeit, Grabpflegearbeiten, Wettbewerbsvorteil

Urteile

01-03-2005
Wettbewerbsvorteile bei gemeindlicher Grabpflege Eine Gemeinde darf sich bei der Durchführung privater Grabpflegearbeiten gegenüber privaten Gärtnereien keine Wettbewerbsvorteile verschaffen. So beanstandete das Oberlandesgericht Celle, dass die Dienstleistung in denselben Räumen der Friedhofsverwaltung angeboten wurde, die von Angehörigen der Verstorbenen wegen des "Kaufs" einer Grabstätte zwangsläufig aufgesucht werden müssen. Ferner beanstandete das Gericht, dass die Verwaltung privaten Gärtnereien bestimmte Arbeitszeiten auf dem Friedhofsgelände vorschrieb, an die sich Gemeindebedienstete nicht halten mussten.
Urteil des OLG Celle vom 09.09.2004 13 U 133/04 NJW 46/2004, X OLGR Celle 2005, 9
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