Geschiedenenunterhalt, neuer Partner, Selbstbehalt

Urteile

01-11-2007
Unterhalt: Absenkung des Selbstbehalts bei Zusammenleben mit neuem Partner Die Unterhaltspflicht endet in jedem Fall dort, wo dem Unterhaltspflichtigen nicht mehr genügend Mittel verbleiben, seinen eigenen Lebensbedarf sicherzustellen. Diese Grenze stellt der so genannte Selbstbehalt dar. Wie hoch der Selbstbehalt im Regelfall ist, legen die Oberlandesgerichte in ihren unterhaltsrechtlichen Leitlinien fest. Von diesen Werten kann jedoch im Einzelfall abgewichen werden. Ein Grund zur Absenkung des Selbstbehalts kann die Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens des Unterhaltspflichtigen mit einem Dritten sein. Verfügt dieser über eigenes Einkommen, kommt eine dem Einkommensniveau der Gemeinschaft angepasste pauschale Absenkung des Selbstbehalts in Betracht mit der Folge, dass mehr Unterhalt zu zahlen ist.
Urteil des OLG Dresden vom 15.03.2007 21 UF 518/06 OLGR Dresden 2007, 631
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