Geschiedenenunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Rentner

Urteile

01-11-2007
Geschiedenenunterhalt: keine Erwerbsobliegenheit für Ruheständler Hat ein Unterhaltspflichtiger das Rentenalter erreicht und scheidet er aus seinem bisherigen Beruf aus, besteht für ihn trotz an sich fortbestehender Arbeitsfähigkeit grundsätzlich keine Verpflichtung, eine weitere Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um seinen bisherigen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nachkommen zu können. Erzielt er neben seinen Ruhestandsbezügen weitere Einkünfte, muss er sich diese daher unterhaltsrechtlich nicht anrechnen lassen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.2006 II-8 UF 136/06 NJW-RR 2007, 1157
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